Organisatorisches
Anwesenheitspflicht:
Bedenken Sie bitte, dass es sich bei der OGS um eine schulische Veranstaltung handelt und die Anwesenheit von 13.55 bis 16.10 Uhr verpflichtend ist! Falls Ihr Kind nicht teilnehmen kann (z.B. Arzttermin) oder vorzeitig die Hausaufgabenbetreuung verlassen soll, muss mind. 2 Tage im Voraus bei der OGS-Leitung eine Befreiung beantragt und von der Schulleitung genehmigt werden (Formulare liegen in Zimmer A102 oder können hier ausgedruckt werden). Der genehmigte Beurlaubungsantrag muss mind. 1 Tag im Voraus in der OGS abgegeben werden. Andere schulische Veranstaltungen (z.B. Teilnahme an einem Wahlfach, Rechtschreib- oder Konzentrationstraining) können ohne Befreiung besucht werden – es muss nur der Mentor informiert werden.
Krankheit:
Wenn Ihr Kind bereits am Vormittag den Unterricht nicht besuchen kann und Sie dies morgens im Sekretariat melden, muss die OGS nicht zusätzlich benachrichtigt werden. Holen Sie Ihr Kind im Laufe des Vormittags ab, teilen Sie bitte dem Sekretariat mit, dass die OGS informiert werden soll. So ersparen Sie uns, dass wir nach fehlenden Schülern suchen müssen.
Elternkontakt:
Ihr Kind bekommt für jede Woche ein Blatt, in das täglich die erledigten und evtl. nicht erledigten Arbeiten eingetragen werden. Bitte lassen Sie sich dieses Blatt jeden Tag zeigen und unterschreiben Sie es. Sie haben hier auch die Möglichkeit, Mitteilungen (z.B. für welche Fächer zusätzlich gelernt oder geübt werden soll) einzutragen. Die Mappe, in der die Blätter gesammelt werden, muss immer in die OGS mitgebracht werden. Sie können jederzeit die Leitung der OGS per E-Mail, telefonisch oder persönlich kontaktieren oder einen Termin an den Elternsprechtagen vereinbaren.
Die OGS findet immer zur regulären Zeit statt – auch falls der Nachmittagsunterricht komplett entfällt! Über Besonderheiten werden Sie immer vorher schriftlich informiert.
Cola & Co
Es fällt uns immer wieder auf, dass sehr viele (leider auch sehr viele unserer jüngsten) Kinder mittags Cola und/oder Energy Drinks trinken. Natürlich können wir ihnen das nicht verbieten, allerdings möchten wir Sie, liebe Eltern, darauf aufmerksam machen. Diese Getränke sorgen oft dafür, dass Kinder unruhig und unkonzentriert sind und dürfen deshalb in der OGS nicht getrunken werden. Werden sie schon in der Mittagspause konsumiert, bringt dieses Verbot überhaupt nichts. Wir möchten Sie daher bitten, auf Ihre Kinder einzuwirken, damit sie auf diese Getränke freiwillig verzichten.