Das Anmeldeformular mit allen Informationen wird jeweils im April an die OGS-Schüler ausgegeben und wieder eingesammelt. Für die neuen fünften Klassen gibt es die Anmeldungen bei der Einschreibung im Sekretariat.
Anmeldeschluss ist immer im Mai!
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Schüler für das gesamte Schuljahr. Nur in begründeten Einzelfällen ist es möglich, während des laufenden Schuljahres die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule zu beenden oder zu reduzieren. Hier steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Da die offene Ganztagsschule staatlich gefördert wird, kann die Teilnahme nicht gleich bei der Anmeldung zugesichert werden. Hier sind wir leider von der genehmigten Gruppenzahl des Staates abhängig.
Die Anmeldeformulare finden Sie hier.
Warum muss die Anmeldung schon im Mai erfolgen?
Damit die staatliche Förderung beantragt werden kann, müssen die Anmeldungen zur OGS bereits zu diesem Zeitpunkt an das Landratsamt weitergeleitet werden!